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Die Teilnahmebedingungen
1.
a) Zum Wettbewerb
können nur abgefüllte Weine der Rebsorte Rheinriesling angestellt werden.
b) Zum Wettbewerb zugelassen
sind Rheinrieslinge aus allen Anbaugebieten der Welt.Bei Weinen aus der
Europäischen Union sind nur Weine mit geschütztem Ursprung, Qualitätsweine und
Qualitätsweine mit Prädikat zugelassen. Drittlandsweine müssen mit einer näheren
geografischen Angabe als der des Herkunftslandes bezeichnet werden.Drittlandsweine müssen mit einer näheren geografischen
Angabe als der des Herkunftslandes bezeichnet werden.
2.
Weingüter, Winzergenossenschaften, Weinkellereien, Importeure und Fachgroßhändler
können Rieslinge anstellen.
3.
Rieslinge, die angestellt werden, müssen einer der folgenden vier Kategorien
zuzuordnen sein:
Kategorie I – trocken
bis 4 g Restzucker pro Liter oder Säure +2 g/l bis max. 10 g/l
Kategorie II – halbtrocken
bis 12 g Restzucker pro Liter oder Säure +10 g/l bis max. 19 g/l
Kategorie III – fruchtig
& süß
bis 90 g Restzucker pro Liter
Kategorie IV – edelsüß
Edelsüße Spezialitäten über 90 g Restzucker pro Liter (Botrytis & Eiswein)
4.
Jeder Teilnehmer (siehe 2.) kann insgesamt maximal 3 Weine zum Wettbewerb
anmelden.
5.
a) Zum Zeitpunkt der Anstellung müssen pro Wein
der Kategorien I bis III noch mindestens 600 Liter
der Kategorie IV noch mindestens 100 Liter vorrätig sein.
Für deutsche Qualitätsweine gelten die Mindestmengen nach § 30 Abs. 2
Weinverordnung (u.a. Qualitätsweine mind. 1.000 l, Beerenauslese,
Trockenbeerenauslese oder Eiswein mind. 100 l, Auslese mind. 200 l, Spätlese,
Kabinett oder Riesling Hochgewächs mind. 400 l, Weine der Bezeichnung
"Selection" mind. 200 l).
b) Zum Zeitpunkt der
Siegerehrung müssen von jedem Siegerwein (1.–3. Platz) (siehe 15.) noch
mindestens 48 Flaschen vorrätig sein. Das Ministerium erwirbt bis zu 48
Flaschen für die Siegerehrung zum angegebenen EK.
6.
Jeder Wein muss mit einem vollständig ausgefüllten Weinpass angestellt werden.
Der Teilnehmer versichert, dass die angestellten Erzeugnisse den weinrechtlichen
Bestimmungen entsprechen. Unrichtige Angaben bei der Anmeldung schließen den
betreffenden Wein vom Wettbewerb aus. Bei vorsätzlich falschen Angaben werden
sämtliche Erzeugnisse des Bewerbers vom Wettbewerb ausgeschlossen.
7.
Sollte ein Wein irrtümlich in einer falschen Kategorie angestellt werden, wird
er entsprechend der Analysenwerte der korrekten Kategorie zugeordnet.
8.
Die Teilnahmegebühr beträgt bei 1 Wein 50 EUR, bei 2 Weinen 80 EUR und bei
3 Weinen 100 EUR. Die Anmeldung ist per Bankeinzug nur vom deutschen Konto,
mit Vorauszahlung durch Kreditkarte oder durch Überweisung in Höhe der
entsprechenden Teilnahmegebühr gültig. Bei Überweisung muss als Verwendungszweck
die Weinpass-Seriennummer angegeben werden. Die Bankgebühren trägt der
Ansteller. Anmeldungen ohne Weinpass oder Angaben zur Zahlungsweise können
nicht berücksichtigt werden.
9.
Anstellungen werden bis 21. Mai 2010 angenommen.
10.
Von jedem Wein müssen 4 Flaschen (bzw. 5 bei Flaschen <0,5 l) in Begleitung
des jeweiligen Weinpasses, Bankeinzugsermächtigung oder der Kreditkartenangaben
an folgende Adresse geschickt werden:
WMS Weinevents & Marketing
Services GmbH
best of riesling 2010
Budenheimer Weg 67, D-55262 Heidesheim
11.
Einsendeschluss der Weine ist der
21. Mai 2010. Spätere Einsendungen können
nicht berücksichtigt werden.
12.
Die Verkostung wird unter der Leitung des Ministeriums für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz und der
beteiligten Partner von internationalen Fachjurys durchgeführt.
13.
Alle angestellten Weine werden blind verkostet und nach dem internationalen
100-Punkte-Schema bewertet. Die Auswertung der Proben erfolgt durch neutrale
Personen.
14.
Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar.
15.
In jeder Kategorie werden die Erst- bis Drittplatzierten sowie die besten
30% ausgezeichnet. Auf diese Platzierung kann auf dem Weinetikett hingewiesen
werden, da es sich um einen offiziell anerkannten Wettbewerb handelt.
16.
Es werden folgende Sonderpreise vergeben
1. Die beste Riesling-Kollektion
Voraussetzung: Anstellung von 3 Weinen, davon mind. einer in Kat. I
2. Bester Riesling
aus der Neuen Welt in Kat. I oder Kat. II
Voraussetzung: Bewertung im Wettbewerb mit mind. 90 Punkten
3. Bester europäischer
Riesling, der nicht aus deutschen Anbaugebieten stammt, in Kat. I oder
Kat. II Voraussetzung: Bewertung im Wettbewerb mit mind. 90 Punkten
17.
Die Sieger der einzelnen Kategorien werden im Rahmen einer Abschlussveranstaltung
im September 2010 geehrt.
Zeitplan des Wettbewerbs
Einsendung der Proben: bis 21. Mai 2010
Verkostung und Bewertung: 30. Juni, 01. und 05. Juli 2010
Abschlussveranstaltung/Siegerehrung: September 2010
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